Unsere Beglaubigte Übersetzungen werden von Institutionen wie dem Innenministerium, dem Außenministerium, den Standesämtern, der OFII, Universitäten, Banken, lokalen Behörden und Gerichten akzeptiert.
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Zwei Faktoren können Ihnen helfen, den Preis für eine beglaubigte Übersetzung zu bestimmen: die Art des Dokuments (Anzahl der Wörter usw.) und die Sprache, in die übersetzt werden soll. Der Preis für eine beglaubigte Übersetzung hängt von der Art der Übersetzung und der Sprache ab. In der Tat sind einige Sprachen seltener und erfordern daher höhere Kosten als andere gängige Sprachen. Im Allgemeinen kosten vereidigte Übersetzungen von allgemeinen Dokumenten wie Führerscheinen oder Urkunden wie Heiratsurkunden usw. zwischen 30€ und 60€ pro Seite. Schließlich hängt dieser Preis auch vom beeidigten Übersetzer ab, da jeder Übersetzer seinen eigenen Preis festlegt, es gibt also keinen festen Preis. Bei Un Traducteur bieten wir Ihnen jedoch einen Festpreis von 35€ pro Seite an.
Ein vereidigter Übersetzer ist ein Übersetzer, der von einem Berufungsgericht in Frankreich oder dem Kassationsgericht zugelassen wurde. Er gilt als Gerichtssachverständiger und Ministerialbeamter und unterstützt die Justiz und die staatlichen Behörden bei ihrer Arbeit. Der vereidigte Übersetzer hat die Aufgabe, offizielle Dokumente aus einer Ausgangssprache in die Sprache zu übersetzen, deren Experte er ist. Nach der Übersetzung bescheinigt sein Stempel und seine Unterschrift sowie der Vermerk "stimmt mit dem Original überein", dass das Dokument von seinem Fachmann übersetzt wurde. Die Übersetzung gilt dann als richtig und wird von der Justiz oder der öffentlichen Verwaltung akzeptiert, da sie von einem Gerichtssachverständigen übersetzt und beglaubigt wurde.
Es gibt keinen wirklichen Unterschied, außer in der Verwendung der beiden Begriffe. Es ist der Übersetzer, der vereidigt wird, und die Übersetzung, die beglaubigt wird. Mit anderen Worten, es ist falsch, "vereidigte Übersetzung" zu sagen, es ist eher eine "beglaubigte Übersetzung" durch einen "vereidigten Übersetzer".
Das Originaldokument ist nicht obligatorisch, wird aber empfohlen. Die meisten vereidigten Übersetzer erhalten nur digitale Kopien der Dokumente, die sie übersetzen, das Original wird selten verwendet. Es ist daher durchaus möglich, einen Scan Ihres Dokuments an den vereidigten Übersetzer zu senden, der das Dokument übersetzt, die Übersetzung und die digitale Kopie ausdruckt, beide abstempelt und den Vermerk "stimmt mit der digitalen Kopie überein" anbringt. Sie müssen dann nur noch beide Dokumente zusammen mit dem Originaldokument bei der Behörde vorlegen, damit diese prüfen kann, ob das abgestempelte digitale Dokument mit dem Originaldokument identisch ist.
Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, einen von einem Berufungsgericht in Ihrer Region vereidigten Übersetzer zu beauftragen. Alle beeidigten Übersetzer aller Berufungsgerichte in Frankreich sind als Gerichtssachverständige anerkannt. Sie können also durchaus einen vom Berufungsgericht Aix-en-Provence beeidigten Übersetzer mit der Übersetzung eines Dokuments beauftragen, das Sie bei der Präfektur in Paris einreichen müssen. Die Übersetzung ist in jedem Fall zulässig. In diesem Fall müssen Sie eine digitale Kopie an den Übersetzer senden, der Ihnen die Übersetzung per E-Mail und eine Kopie mit seiner Unterschrift und seinem Originalstempel per Post zurückschicken kann.
Für eine Reihe von Dokumenten wie Prozessakten, notarielle Urkunden, Gerichtsvollzieherurkunden, Verwaltungsakten und alle anderen Dokumente, deren Original nicht die offizielle Sprache der Institution ist, bei der das Dokument eingereicht werden soll, ist es obligatorisch, einen vereidigten Übersetzer zu beauftragen. Wenn das Dokument bei der Präfektur, dem Rathaus oder einer gerichtlichen Einrichtung wie einem Gericht eingereicht werden soll, muss es von einem Übersetzer, der von einem Berufungsgericht in Frankreich zugelassen ist, übersetzt und beglaubigt werden, der als "vereidigter Übersetzer" bezeichnet wird. Es ist jedoch besser, bei der betreffenden Behörde nachzufragen, ob sie eine vereidigte Übersetzung des Dokuments verlangt.
Ein vereidigter Übersetzer ist ein Übersetzer, der von einem Berufungsgericht in Frankreich oder einem Kassationsgericht zugelassen ist. Wenn Sie überprüfen möchten, ob ein Übersetzer vereidigt ist, können Sie ihn fragen, von welchem Berufungsgericht er zugelassen ist. Sie können dann einfach die Liste der Gerichtssachverständigen des betreffenden Berufungsgerichts überprüfen und nachsehen, ob sein Name dort unter der Rubrik Übersetzung aufgeführt ist.
Die Legalisierung eines Dokuments ist die Handlung, durch die ein Dokument seine Rechtsgültigkeit im Ausland behält. Es handelt sich also um ein notwendiges Verfahren, ohne das ein Dokument in einem fremden Land nicht wirklich als legal betrachtet werden kann. Einige Länder wie Italien haben jedoch Abkommen mit Frankreich geschlossen und verlangen keine Legalisierung. Daher ist es notwendig, sich bei der jeweiligen Behörde zu erkundigen, bevor Sie einen vereidigten Übersetzer beauftragen. Zuvor muss der vereidigte Übersetzer seine Unterschrift bei einer Stadtverwaltung beglaubigen lassen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Dokument zu legalisieren, das sogenannte klassische Verfahren und das vereinfachte Verfahren. Wenn Sie sich für das klassische Verfahren entscheiden, müssen Sie Ihr Dokument zunächst beim Außenministerium Ihres Landes einreichen. Nach der Legalisierung des Dokuments müssen Sie das gleiche Dokument bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Landes einreichen. Das Dokument wird dann ein zweites Mal legalisiert. Diese beiden Schritte sind für eine vollständige Legalisierung des Dokuments unerlässlich. Wenn Sie sich für das vereinfachte Verfahren entscheiden, brauchen Sie nur zum Berufungsgericht Ihrer Region zu gehen und das Dokument bei der Apostillenstelle einzureichen. Bitte beachten Sie, dass das vereinfachte Verfahren mit Hilfe einer Apostille nur für Länder gilt, die das Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben.
Der Übersetzer kann seine Unterschrift bei einer Stadtverwaltung beglaubigen lassen, so dass Sie anschließend das Legalisierungsverfahren bei einem Berufungsgericht oder dem Außenministerium einleiten können.
Die Unterschrift und der Stempel eines vereidigten Übersetzers verleihen der Übersetzung zwar einen offiziellen Charakter, aber dieser Charakter ist nur auf französischem Hoheitsgebiet glaubwürdig. Wenn Sie möchten, dass die Übersetzung eines Dokuments in einem anderen Land gültig ist, müssen Sie das Dokument auch beglaubigen lassen, damit es auch im Ausland offiziell ist.